Regelungsvorhaben

Hinweis

Dies ist eine historische Version des Regelungsvorhabens. Das Regelungsvorhaben wurde inzwischen aktualisiert.

Zum aktuellen Regelungsvorhaben

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Euro 7 - Implementierung des sekundären Rechtsaktes zu OBD, OBM und OBFCM (HDV). Ziel: klare, machbare und rechtsichere Umsetzung.

Angegeben von:
Verband der Automobilindustrie e.V. (R001243) am 25.06.2024

Beschreibung:
Umsetzung der sekundären Rechtsakte zur Verordnung 2024/1257 (Euro 7) Ziel des VDA ist es u.a., dass der Implementing Act zu OBM für HDV: - vollständig ist - die Beschlüsse des Hauptrechtsaktes abdeckt - klar beschrieben und rechtssicher ist - technisch umsetzbar ist - mit hinreichend Vorlaufzeit für die Umsetzung in den Fahrzeugen fertiggestellt wird (Lead Time) - den Typgenehmigungsprozess unterstützt und schlank hält -kohärent ist mit den zu erarbeitenden OBFCM-Anforderungen - die OBD-Anforderungen aus der UNR49 angepasst werden auf Euro 7, damit diese anwendbar bleiben.

Betroffene Interessenbereiche (3)

Zu diesem RV abgegebene grundlegende Stellungnahmen/Gutachten (1)

  1. SG2406190173 (PDF - 4 Seiten)

    Adressatenkreis:

    • Versendet am 16.04.2024 an:

      • Bundesregierung

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