Regelungsvorhaben

Mit dem Ziel, die medizinisch-pflegerische Versorgung der Betroffenen zu ver- bessern.

Angegeben von:
Bundesverband Häusliche Kinderkrankenpflege e.V. (R006434) am 25.06.2024

Beschreibung:
Mit dem Ziel, die medizinisch-pflegerische Versorgung der Betroffenen zu ver- bessern. (IPReG) Die außerklinische Intensivpflege (AKI) aus den Regelungen der häuslichen Krankenpflege nach § 37 SGB V he- rauslöst und in eine eigenständige Rechtsvorschrift.

Zu Regelungsentwurf

  1. Bundestags-Drucksachennummer:
    BT-Drs. 20/11913 (Vorgang) [alle RV hierzu]
    Aktuelle Situation der außerklinischen Intensivpflege

Betroffene Interessenbereiche (1)

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