Regelungsvorhaben

Hinweis

Dies ist eine historische Version des Regelungsvorhabens. Das Regelungsvorhaben wurde inzwischen aktualisiert.

Zum aktuellen Regelungsvorhaben

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Evaluation der EU-Animal Health Law (AHL)

Angegeben von:
Deutsche Reiterliche Vereinigung e.V. (FN) (R002188) am 25.06.2024

Beschreibung:
Eine Gesundheitsbescheinigung von einem Amtstierarzt gilt 10 Tage. Es erschließt sich nicht, warum für die Rückreise innerhalb dieser 10 Tage eine neue Gesundheitsbescheinigung notwendig ist. Es erschließt sich nicht, warum der Unternehmer, der seine Tiere in anderen Mitgliedsstaaten hält, keine deutsche Registriernummer erhalten kann und somit seine Fohlen nicht bei einem deutschen Zuchtverband kennzeichnen lassen kann. Es bedarf einer klaren Definition der Ausnahmen der Auszeichnungspflichten des Unternehmers im Zusammenhang mit der Verbringung zum und vom Betrieb. Es muss klar geregelt werden, ob mit jeder neuen Zuchtbucheintragung die Zuständigkeit einer Zuchtorganisation wechselt und wie mit der Eintragung verschiedener Besitzer im Zucht- und Turniersport umgegangen werden soll.

Betroffene Interessenbereiche (1)

Betroffene Bundesgesetze (1)

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