Regelungsvorhaben
Artikel 24 der UN-Behindertenrechtskonvention
Angegeben von:
Die Zieglerschen e.V. - Wilhelmsdorfer Werke evangelischer Diakonie (R005583)
am
25.06.2024
Beschreibung:
Deutschland ist verpflichtet ein inklusives Bildungssystem auf allen Ebenen sicherzustellen, dass Kinder mit Behinderungen Zugang zu einem hochwertigen, inklusiven Unterricht haben. Die Staatenprüfung zur Umsetzung der UN-Behi-Konvention in Deutschland hat im letzten Jahr wieder deutlich gemacht, dass es in Deutschland zwingend erforderlich ist, die inklusive Beschulung von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen an allgemeinbildenden Schulen auszubauen und zum Regelfall zu machen. Wir halten ein pluralistisches Schulsystem mit hoher Fachkompetenz zur Förderung von Kindern und Jugendlichen mit Handicaps als wichtiges Element zur Teilhabe an Bildung für unabdingbar. Die Existenz vielfältiger sonderpädagogischer Bildungsangebote ermöglicht Schüler*innen die besten Teilhabechancen.
- Rechte von Menschen mit Behinderung [alle RV hierzu]