Regelungsvorhaben
Beibehaltung der Strafbarkeit der §§ 284 - 287 StGB im Strafgesetzbuch
Angegeben von:
Die Deutsche Automatenwirtschaft e.V. (R001485)
am
25.06.2024
Beschreibung:
Die Deutsche Automatenwirtschaft e.V. hält die Pläne des Bundesministeriums für Justiz, im Rahmen einer Modernisierung des Strafgesetzbuches (StGB) die Aufhebung der Straftatbestände zum unerlaubten Glücksspiel (§§ 284 ff. StGB) anzustreben, für falsch. Das in den letzten Jahren erfolgte Erstarken des illegalen Glücksspiels in Deutschland verlangt ein konsequentes Vorgehen. Das unerlaubte Glücksspiel ohne jeden Spieler- und Jugendschutz muss weiterhin auf der Ebene der Ordnungswidrigkeitstatbestände und zusätzlich auf Basis des Strafrechts durch Strafvollzugsbehörden wirksam bekämpft werden. Die Beibehaltung der §§ 284 ff. StGB ist daher geboten.
- Strafrecht [alle RV hierzu]