Regelungsvorhaben
Mehrwertsteuerbefreiung auf Mitgliedsbeiträge in Fitness- und Gesundheitsanlagen
Angegeben von:
DSSV-Arbeitgeberverband deutscher Fitness- und Gesundheits-Anlagen als Arbeitgeber für die deutschen Sportstudios, Fitness-, Gesundheits-, EMS-, Wellness- und Racketanlagen e.V. (R006327)
am
25.06.2024
Beschreibung:
Menschen, die durch Fitnesstraining in ihre Gesundheit investieren, sind zu unterstützen. Mitbürgerinnen und Mitbürgern, die sich noch nicht für ein Fitnesstraining begeistern konnten, sind finanzielle Anreize zu schaffen. Monetäre Entlastungen wären eine lohnende Voraussetzung, noch mehr Menschen davon zu überzeugen, in ihre Gesundheit zu investieren – zum Wohl des Einzelnen und der Gesellschaft. Der DSSV macht sich deshalb stark für eine finanzielle Entlastung in Form einer generellen Mehrwertsteuerbefreiung für Mitgliedsbeiträge.
- Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben [alle RV hierzu]