Regelungsvorhaben

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Dies ist eine historische Version des Regelungsvorhabens. Das Regelungsvorhaben wurde inzwischen aktualisiert.

Zum aktuellen Regelungsvorhaben

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Anerkennung der Fitnessbranche als kompetenter Gesundheitsdienstleister und verstärkte Einbindung in das Gesundheitssystem

Angegeben von:
DSSV-Arbeitgeberverband deutscher Fitness- und Gesundheits-Anlagen als Arbeitgeber für die deutschen Sportstudios, Fitness-, Gesundheits-, EMS-, Wellness- und Racketanlagen e.V. (R006327) am 25.06.2024

Beschreibung:
Der DSSV e.V. fordert eine stärkere Einbindung bei Entscheidungen und Aktivitäten der Politik und der GKV. Gefordert wird eine Anerkennung der Branche als kompetenter Gesundheitsdienstleister sowie als Teil des Gesundheitssystems im Sinne einer umfassenden bewegungsbezogenen Gesundheitsversorgung (Gesundheitsförderung und Prävention, Therapie, Rehabilitation und Nachsorge). Daher müssen auch im Rahmen der Präventionsausgaben die Angebote der Fitness- und Gesundheitsanlagen einbezogen bzw. anerkannt werden und die Fitness- und Gesundheitsanlagen im Rahmen des Betrieblichen Gesundheitsmanagement als Ansprechpartner bzw. Anlaufstelle verankert werden.

Betroffene Interessenbereiche (3)

Betroffene Bundesgesetze (1)

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