Regelungsvorhaben

Änderung §13 k - Nutzen statt Abregeln - Energiewirtschaftsgesetz

Angegeben von:
GP JOULE GmbH (R001303) am 25.06.2024

Beschreibung:
Die Regelung soll die verbesserte Auslastung erneuerbarer Erzeugung und die Vermeidung von Abregelung durch den Einsatz zusätzlicher, zuschaltbarer Lasten ermöglichen. Die Regelung der Zusätzlichkeit ist im hier und jetzt problematisch - perspektivisch und systemisch sicherlich gut gedacht. Solange es keine sonstigen Anreize im Strommarkt für regionale Verbräuche gibt (Schlagworte Netzentgelte und Gebotszonen), ist der 13k in seiner jetzigen Fassung uninteressant.

Zu Regelungsentwurf

  1. Bundestags-Drucksachennummer:
    BT-Drs. 20/9187 (Vorgang) [alle RV hierzu]
    zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 20/7031, 20/8165 - Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Energiewirtschaftsrechts an unionsrechtliche Vorgaben und zur Änderung weiterer energierechtlicher Vorschriften

Betroffene Interessenbereiche (2)

Betroffene Bundesgesetze (1)

Zu diesem RV abgegebene grundlegende Stellungnahmen/Gutachten (1)

  1. SG2406210049 (PDF - 1 Seite)

    Adressatenkreis:

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