Regelungsvorhaben
Änderung §13 k - Nutzen statt Abregeln - Energiewirtschaftsgesetz
Angegeben von:
GP JOULE GmbH (R001303)
am
25.06.2024
Beschreibung:
Die Regelung soll die verbesserte Auslastung erneuerbarer Erzeugung und die Vermeidung von Abregelung durch den Einsatz zusätzlicher, zuschaltbarer Lasten ermöglichen. Die Regelung der Zusätzlichkeit ist im hier und jetzt problematisch - perspektivisch und systemisch sicherlich gut gedacht. Solange es keine sonstigen Anreize im Strommarkt für regionale Verbräuche gibt (Schlagworte Netzentgelte und Gebotszonen), ist der 13k in seiner jetzigen Fassung uninteressant.
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Bundestags-Drucksachennummer:
BT-Drs. 20/9187 (Vorgang) [alle RV hierzu]
zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 20/7031, 20/8165 - Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Energiewirtschaftsrechts an unionsrechtliche Vorgaben und zur Änderung weiterer energierechtlicher Vorschriften
- Allgemeine Energiepolitik [alle RV hierzu]
- Erneuerbare Energien [alle RV hierzu]
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Adressatenkreis:
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Versendet am 07.05.2024 an:
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Bundestag
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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