Regelungsvorhaben

Verordnung über Dienste zur Einwilligungsverwaltung nach dem Telekommunikation-Telemedien-Datenschutzgesetz

Angegeben von:
MVFP Medienverband der freien Presse e.V. (R003990) am 24.06.2024

Beschreibung:
Digitale Presse ist infolge geltenden Datenschutzrechts für wesentliche Funktionen unter Einschluss ihrer Finanzierung auf Einwilligungen ihrer Leser angewiesen. Deshalb ist das Recht der Presse zur eigenständigen Abfrage und Verwaltung dieser Einwilligungen unabdingbar und deshalb ist die Freiwilligkeit der Einbindung anerkannter Dienste zur Einwilligungsverwaltung durch Presseangebote unverzichtbar, soll Pressefreiheit in einer digitalen Welt erhalten werden. Dazu zählt auch der Schutz der presseeigenen Einwilligungsverwaltung gegen die Unterdrückung etc. von Einwilligungen durch Browser oder andere Zugangssoftware. Dieser Schutz darf in keinem Fall geringer ausfallen als der Schutz von Einwilligungsverwaltungssoftware.

Zu Regelungsentwurf

Betroffene Interessenbereiche (4)

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