Regelungsvorhaben
Verordnung über Dienste zur Einwilligungsverwaltung nach dem Telekommunikation-Telemedien-Datenschutzgesetz
Angegeben von:
MVFP Medienverband der freien Presse e.V. (R003990)
am
24.06.2024
Beschreibung:
Digitale Presse ist infolge geltenden Datenschutzrechts für wesentliche Funktionen unter Einschluss ihrer Finanzierung auf Einwilligungen ihrer Leser angewiesen. Deshalb ist das Recht der Presse zur eigenständigen Abfrage und Verwaltung dieser Einwilligungen unabdingbar und deshalb ist die Freiwilligkeit der Einbindung anerkannter Dienste zur Einwilligungsverwaltung durch Presseangebote unverzichtbar, soll Pressefreiheit in einer digitalen Welt erhalten werden. Dazu zählt auch der Schutz der presseeigenen Einwilligungsverwaltung gegen die Unterdrückung etc. von Einwilligungen durch Browser oder andere Zugangssoftware. Dieser Schutz darf in keinem Fall geringer ausfallen als der Schutz von Einwilligungsverwaltungssoftware.
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Referentenentwurf:
Verordnung über Dienste zur Einwilligungsverwaltung nach dem Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetz (20. WP) (Vorgang) [alle RV hierzu] Datum der Veröffentlichung: 01.06.2023 Federführendes Ministerium: Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) [alle RV hierzu]
- Datenschutz und Informationssicherheit [alle RV hierzu]
- Internetpolitik [alle RV hierzu]
- Kommunikations- und Informationstechnik [alle RV hierzu]
- Meinungs- und Pressefreiheit [alle RV hierzu]