Regelungsvorhaben
Einbezug von mkg-chirurgischen ambulanten Operationen bei der Ausformulierung der Hybrid-DRG´s
Angegeben von:
RA Sascha Milkereit (R000505)
am
24.06.2024
Beschreibung:
Angestrebt wird der Einbezug mkg-chirurgischer, ambulanter Operationen im Rahmen der Ausgestaltung der sektorengleichen Vergütung durch die Vertragsparteien nach § 115b Abs. 1 S. 1 SGB V im Rahmen künftiger Erweiterungen des Leistungskatalogs.
- Gesundheitsversorgung [alle RV hierzu]