Regelungsvorhaben
Klarstellung im Rahmen des Gesetzgebungsverfahren (GVSG) bzgl. Gründereigenschaften ärztlicher Genossenschaften, MVZ`s durch eine eG
Angegeben von:
Der Bundesverband der Pneumologie, Schlaf- und Beatmungsmedizin e. V. (R000575)
am
24.06.2024
Beschreibung:
Einschub: §95 Absatz 6 Satz 6:Die Gründungsvoraussetzungen liegen auch vor, wenn in der Trägerschaft einer eingetragener Genossenschaft ein oder mehrere medizinische Versorgungszentren betrieben werden u. sie angestellten Ärzte auf ihre Zulassung zugunsten d. Anstellung in einem d. med. Versorgungszentren derselben Genossenschaft verzichtet haben, solange sie in einem der med. Versorgungszentren tätig sind u. Mitglied derselben eingetragenen Genossenschaft sind oder sofern angestellte Ärzte die Mitgliedsanteile der Ärzte nach Absatz 1a Satz 1 derselben eingetragenen Genossenschaft übernehmen u. solange sie in einem der med. Versorgungszentren d. Genossenschaft tätig sind;die Übernahme von Mitgliedsdanteilen durch angestellte Ärzte derselben eingetragenen Genossenschaft ist jederzeit mögl.
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Bundestags-Drucksachennummer:
BT-Drs. 20/11853 (Vorgang) [alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune (Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz - GVSG) Zuständiges Ministerium: Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle RV hierzu]
- Gesundheitsversorgung [alle RV hierzu]
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Adressatenkreis:
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Versendet am 30.04.2024 an:
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Bundestag
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin]
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