Regelungsvorhaben

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Dies ist eine historische Version des Regelungsvorhabens. Das Regelungsvorhaben wurde inzwischen aktualisiert.

Zum aktuellen Regelungsvorhaben

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Fachkräfteeinwanderungsgesetz

Angegeben von:
Weltverband deutscher Auslandsschulen e.V. (R003222) am 24.06.2024

Beschreibung:
Fachkräfteeinwanderungsgesetz soll erweiterte Grundl. für Stärkung von Schüleraustausch/ Betriebspraktika von DAS Schüler/innen gemäß § 2 ASchulG schaffen. Ausweitung des bish. §15 Abs. 7 auf Schulabsolventen/innen wird ausdrücklich begrüßt. WDA unterstreicht Notwendigkeit Praktikumsdauer bis zu 3 Monate. Zustimmungsfreiheit bei Visumerstellung für DAS Schüler/innen ist zentral und muss erhalten bleiben. Vereinfachte Verfahren sollten nicht nur für alle Schüler/innen mit Abschlüssen gemäß § 2 ASchulG gelten, sondern auch für Schüleraustausche/Betriebspraktika. Hürde des Vorweisen eines Sperrkontos sollte für DAS Absolventen/innen abgesenkt werden. Einrichtung zentr. Ausländerbehörden wird für Gleichbehandlung Schüler/innen + Absolventen/innen und effiziente Verfahren notwendig.

Betroffene Interessenbereiche (2)

Betroffene Bundesgesetze (1)

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