Regelungsvorhaben

HinSchG

Angegeben von:
Berufsverband der Compliance Manager (BCM) e.V. (R001891) am 24.06.2024

Beschreibung:
1) Die Möglichkeit unabhängig agierende konzernweite interne Meldestellen zu betreiben wird begrüßt. 2) Streichung der starren Löschfrist von zwei Jahren gem. § 11 Abs. 5 HinSchG-E. 3) Streichung der zwingende Zustimmung des Hinweisgebers in Textform bei Weitergabe von Informationen, die auf seine Identität schließen lassen können, im Hinblick auf Personen, die an Folgemaßnahmen beteiligt werden, 4) Strengere Limitierung bei der Offenlegung von Verdachtsmomenten.

Zu Regelungsentwurf

  1. Bundestags-Drucksachennummer:
    BT-Drs. 20/3442 (Vorgang) [alle RV hierzu]
    Entwurf eines Gesetzes für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen sowie zur Umsetzung der Richtlinie zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden Zuständiges Ministerium: Bundesministerium der Justiz (BMJ) [alle RV hierzu]

Betroffene Interessenbereiche (5)

Betroffene Bundesgesetze (1)

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