Regelungsvorhaben

Berücksichtigung der Fachgruppe Pathologie im Digital-Gesetz (DigiG)

Angegeben von:
Berufsverband Deutscher Pathologinnen und Pathologen (BDP) (R002120) am 24.06.2024

Beschreibung:
Gewährleistung der Befüllung der elektronischen Patientenakte mit Pathologie-Befunden grundsätzlich durch den behandelnden Arzt anstelle des Pathologen; Sicherstellung der Vertretung der Befunddaten generierenden ärztlichen Fachgruppen in den Expertengremien und Arbeitskreisen des Kompetenzzentrums nach § 385 SGB V; Empfehlung einer jur. Überprüfung, ob die ePA den Zugang von Obduzenten zu Patientendaten behindert

Zu Regelungsentwurf

  1. Bundestags-Drucksachennummer:
    BT-Drs. 20/9048 (Vorgang) [alle RV hierzu]
    Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung der Digitalisierung des Gesundheitswesens - (Digital-Gesetz – DigiG) Zuständiges Ministerium: BMG [alle RV hierzu]

Betroffene Interessenbereiche (1)

Betroffene Bundesgesetze (1)

Nach oben blättern