Regelungsvorhaben

Transplantationsgesetz Novellierung Regelungen Lebendorganspende und weitere Änderungen

Angegeben von:
Deutsche Ophthalmologische Gesellschaft e.V. (DOG) (R003706) am 24.06.2024

Beschreibung:
Unser Ziel ist es, im "Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Transplantationsgesetzes" folgende Änderungen vorzunehmen: - Gewebespende beauftragte Mitarbeiterinnen sollen zusätzlich zu Ärztinnen autorisiert werden, Abfragen beim OGR durchzuführen, um die Effizienz der Augenhornhautbanken zu steigern. - Klärung der Beteiligung benannter Ärzt*innen an Entnahmeprozessen. - Erlaubnis zur OGR-Abfrage vor vollständiger medizinischer Informationserhebung. - Sicherstellung, dass auch nicht an das Register angebundene Gewebeeinrichtungen postmortale Gewebespenden durchführen können. - Anpassung der zeitlichen und personellen Ressourcen an die tatsächliche Anzahl der Gewebespender*innen.

Zu Regelungsentwurf

  1. Bundesrats-Drucksachennummer:
    BR-Drs. 378/24 (Vorgang) [alle RV hierzu]
    Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Transplantationsgesetzes - Novellierung der Regelungen zur Lebendorganspende und weitere Änderungen Zuständiges Ministerium: Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle RV hierzu]

    Zuvor:
    Referentenentwurf (BMG): Drittes Gesetz zur Änderung des Transplantationsgesetzes - Novellierung der Regelungen zur Lebendorganspende und weitere Änderungen (Vorgang)
  2. Bundestags-Drucksachennummer:
    BT-Drs. 20/13252 (Vorgang) [alle RV hierzu]
    Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Transplantationsgesetzes - Novellierung der Regelungen zur Lebendorganspende und weitere Änderungen Zuständiges Ministerium: Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle RV hierzu]

    Zuvor:
    Referentenentwurf (BMG): Drittes Gesetz zur Änderung des Transplantationsgesetzes - Novellierung der Regelungen zur Lebendorganspende und weitere Änderungen (Vorgang)

Betroffene Interessenbereiche (2)

Betroffene Bundesgesetze (1)

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