Regelungsvorhaben

Berücksichtigung von WLAN (6 GHz) iRd. Frequenzverordnung

Angegeben von:
Deutsche Glasfaser Management (R002467) am 24.06.2024

Beschreibung:
iRd. Weltfunkkonferenz wurde das 6 GHz-Band für die Mobilfunknutzung reserviert. Ziel der Interessenvertretung ist es, iRd. nationalen Frequenzverordnung eine möglichst umfassende Nutzungsmöglichkeit für WLAN aufzunehmen, um die Leistungsfähigkeit neuer Technologien (sowohl von Glasfasereinfrastruktur als auch von WiFi7) für Endkunden auch nutzbar machen zu können.

Betroffene Interessenbereiche (1)

Betroffene Bundesgesetze (1)

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