Regelungsvorhaben
Zulassung von Rechteinhabern als "vertrauenswürdige Hinweisgeber" im Digitale Dienste Gesetz
Angegeben von:
Aktionskreis gegen Produkt- und Markenpiraterie e.V. (R001633)
am
24.06.2024
Beschreibung:
Umsetzung von Art. 22 des Digital Services Act (VO (EU) 2022/2065), d.h. die die Einführung des Status eines "vertrauenswürdigen Hinweisgebers", durch das Digitale Dienste Gesetz in einer Form, die es auch den Inhabern gewerblicher Schutzrechte erlaubt, diesen Status zu erlangen.
-
Bundestags-Drucksachennummer:
BT-Drs. 20/10031 (Vorgang) [alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung der Verordnung (EU) 2022/2065 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. Oktober 2022 über einen Binnenmarkt für digitale Dienste und zur Änderung der Richtlinie 2000/31/EG sowie zur Durchführung der Verordnung (EU) 2019/1150 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Juni 2019 zur Förderung von Fairness und Transparenz für gewerbliche Nutzer von Online-Vermittlungsdiensten und zur Änderung weiterer Gesetze Zuständiges Ministerium: Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) [alle RV hierzu]
- E-Commerce [alle RV hierzu]
- EU-Gesetzgebung [alle RV hierzu]
- Internetpolitik [alle RV hierzu]
- Kriminalitätsbekämpfung [alle RV hierzu]
- Öffentliches Recht [alle RV hierzu]
- Verbraucherschutz [alle RV hierzu]