Regelungsvorhaben

Zulassung von Rechteinhabern als "vertrauenswürdige Hinweisgeber" im Digitale Dienste Gesetz

Angegeben von:
Aktionskreis gegen Produkt- und Markenpiraterie e.V. (R001633) am 24.06.2024

Beschreibung:
Umsetzung von Art. 22 des Digital Services Act (VO (EU) 2022/2065), d.h. die die Einführung des Status eines "vertrauenswürdigen Hinweisgebers", durch das Digitale Dienste Gesetz in einer Form, die es auch den Inhabern gewerblicher Schutzrechte erlaubt, diesen Status zu erlangen.

Zu Regelungsentwurf

  1. Bundestags-Drucksachennummer:
    BT-Drs. 20/10031 (Vorgang) [alle RV hierzu]
    Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung der Verordnung (EU) 2022/2065 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. Oktober 2022 über einen Binnenmarkt für digitale Dienste und zur Änderung der Richtlinie 2000/31/EG sowie zur Durchführung der Verordnung (EU) 2019/1150 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Juni 2019 zur Förderung von Fairness und Transparenz für gewerbliche Nutzer von Online-Vermittlungsdiensten und zur Änderung weiterer Gesetze Zuständiges Ministerium: Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) [alle RV hierzu]

Betroffene Interessenbereiche (6)

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