Regelungsvorhaben
EU-Verordnung für Kurzzeitvermietung zeitnah, reibungslos und unbürokratisch umsetzen
Angegeben von:
Deutscher Ferienhausverband e.V. (R003873)
am
24.06.2024
Beschreibung:
Ziel ist es, eine effektive und erfolgreiche Umsetzung der EU-Verordnung zur Kurzzeitvermietung insbesondere im Hinblick auf digitale Registrierungsverfahren, zu begleiten und zu unterstützen (Umsetzung bis Frühjahr 2026). Angestrebt wird ein bundesweit technisch einheitlichen Rahmen für Registrierungsverfahren, um Fragmentierung und bürokratische Lasten zu minimieren. Hierzu sollen Potenziale der Digitalisierung genutzt werden, um Markttransparenz für Behörden zu schaffen, Verwaltungsprozesse zu verschlanken, Bürokratie abzubauen und gleichzeitig das Potential der Kurzzeitvermietung bestmöglich zu nutzen.
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Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel:
Kurzzeitvermietung-Datenaustausch-Gesetzes (Änderungsgesetz zum Digitale-Dienste-Gesetz und weiteren Gesetzen) Datum des Referentenentwurfs: 07.11.2024 Federführendes Ministerium: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle RV hierzu]
- Tourismus [alle RV hierzu]
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Adressatenkreis:
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Versendet am 02.10.2025 an:
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Bundesregierung
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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