Regelungsvorhaben

Überarbeitung der 3. Führerscheinrichtlinie

Angegeben von:
Caravaning Industrie Verband e. V. (CIVD) (R000156) am 24.06.2024

Beschreibung:
Mit der 2. EU-Führerscheinrichtlinie 91/439/EWG wurde EU-weit, und ab dem 1.1.1999 auch in Deutschland, der B-Führerschein auf 3,5 t begrenzt. Nicht zuletzt durch sicherheits- und umweltrelevante EU-Vorschriften stiegen die Gewichte von Wohnmobilen und Pkw-Caravan-Kombinationen Caravans auf über 3,5 t. Der CIVD hat sich für die Erweiterung des B-Führerscheins für Reisemobile auf 4,25 t eingesetzt. Die 4. Führerscheinrichtlinie 2025/2205 enthält nun einen entsprechenden Passus, der bis November 2028 in deutsches Recht umgesetzt werden muss. Der CIVD begleitet diese Umsetzung.

Betroffene Interessenbereiche (4)

Zu diesem RV abgegebene grundlegende Stellungnahmen/Gutachten (1)

  1. SG2503170055 (PDF - 5 Seiten)

    Adressatenkreis:

    • Versendet am 01.06.2024 an:

      • Bundesregierung

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