Regelungsvorhaben

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Dies ist eine historische Version des Regelungsvorhabens. Das Regelungsvorhaben wurde inzwischen aktualisiert.

Zum aktuellen Regelungsvorhaben

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Überarbeitung der 3. Führerscheinrichtlinie

Angegeben von:
Caravaning Industrie Verband e. V. (CIVD) (R000156) am 24.06.2024

Beschreibung:
Mit der 2. EU-Führerscheinrichtlinie 91/439/EWG wurde EU-weit, und ab dem 1.1.1999 auch in Deutschland, der B-Führerschein auf 3,5 t begrenzt. Nicht zuletzt durch sicherheits- und umweltrelevante EU-Vorschriften stiegen die Gewichte von Wohnmobilen und Pkw-Caravan-Kombinationen Caravans auf über 3,5 t. Während in Deutschland bei vor dem 1.1.1999 erworbenen Führerschein der Klasse 3 noch Fahrzeuge bis 7,5 t ebenso wie schwere Kombinationen gefahren werden dürfen, wurde für B-Führerscheininhaber in diesen Fällen der gewerblich orientierte C1-Führerschein notwendig, der für den privaten Gebrauch überdimensioniert ist. Der CIVD setzt sich für die Erweiterung des B-Führerscheins auf 4,25 t ein.

Betroffene Interessenbereiche (4)

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