Regelungsvorhaben
Überarbeitung der 3. Führerscheinrichtlinie
Angegeben von:
Caravaning Industrie Verband e. V. (CIVD) (R000156)
am
24.06.2024
Beschreibung:
Mit der 2. EU-Führerscheinrichtlinie 91/439/EWG wurde EU-weit, und ab dem 1.1.1999 auch in Deutschland, der B-Führerschein auf 3,5 t begrenzt. Nicht zuletzt durch sicherheits- und umweltrelevante EU-Vorschriften stiegen die Gewichte von Wohnmobilen und Pkw-Caravan-Kombinationen Caravans auf über 3,5 t. Während in Deutschland bei vor dem 1.1.1999 erworbenen Führerschein der Klasse 3 noch Fahrzeuge bis 7,5 t ebenso wie schwere Kombinationen gefahren werden dürfen, wurde für B-Führerscheininhaber in diesen Fällen der gewerblich orientierte C1-Führerschein notwendig, der für den privaten Gebrauch überdimensioniert ist. Der CIVD setzt sich für die Erweiterung des B-Führerscheins auf 4,25 t ein.
- Automobilwirtschaft [alle RV hierzu]
- EU-Gesetzgebung [alle RV hierzu]
- Sonstiges im Bereich "Verkehr" [alle RV hierzu]
- Straßenverkehr [alle RV hierzu]
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Adressatenkreis:
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Versendet am 01.06.2024 an:
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Bundesregierung
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Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) (20. WP) [alle SG dorthin]
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