Regelungsvorhaben
Den Betrieb von Bestandsanlagen durch pragmatische Regelungen möglichst effizient sicherstellen
Angegeben von:
Alterric GmbH (R003178)
am
24.06.2024
Beschreibung:
Um den Windenergieanlagen-Bestand effizient auszunutzen und auf der bereits bebauten Fläche eine hohe Energieernte zu ermöglichen, setzt sich Alterric für pragmatische Regelungen ein. Darunter fällt etwa eine dauerhafte Erhöhung von Schallwerten im Anlagenbetrieb bei Nacht und im Winter. Diese Regelung (§31 k BImSchG) hat sich temporär in der Energiekrise bewährt.
Das Immissionsschutzrecht sollte allgemein die Produktion erneuerbarer Energien als hohes Gut gewichten.
Darüber hinaus setzt sich Alterric für den Bestandsschutz ein. Nachteilige Betriebseinschränkungen, z.B. durch rückwirkende Verschlechterungen im Immissionsschutz, Naturschutz oder EEG sind zu vermeiden. Zum Bestandsschutz zählt für uns auch, gute Lösungen für Weiterbetrieb oder Repowering alter Windparks zu ermöglichen
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Referentenentwurf:
Referentenentwurf einer zweiten Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm (20. WP) (Vorgang) [alle RV hierzu] Datum der Veröffentlichung: 30.05.2024 Federführendes Ministerium: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) [alle RV hierzu]
- Erneuerbare Energien [alle RV hierzu]