Regelungsvorhaben

Den Betrieb von Bestandsanlagen durch pragmatische Regelungen möglichst effizient sicherstellen

Angegeben von:
Alterric GmbH (R003178) am 24.06.2024

Beschreibung:
Um den Windenergieanlagen-Bestand effizient auszunutzen und auf der bereits bebauten Fläche eine hohe Energieernte zu ermöglichen, setzt sich Alterric für pragmatische Regelungen ein. Darunter fällt etwa eine dauerhafte Erhöhung von Schallwerten im Anlagenbetrieb bei Nacht und im Winter. Diese Regelung (§31 k BImSchG) hat sich temporär in der Energiekrise bewährt. Das Immissionsschutzrecht sollte allgemein die Produktion erneuerbarer Energien als hohes Gut gewichten. Darüber hinaus setzt sich Alterric für den Bestandsschutz ein. Nachteilige Betriebseinschränkungen, z.B. durch rückwirkende Verschlechterungen im Immissionsschutz, Naturschutz oder EEG sind zu vermeiden. Zum Bestandsschutz zählt für uns auch, gute Lösungen für Weiterbetrieb oder Repowering alter Windparks zu ermöglichen

Zu Regelungsentwurf

Betroffene Interessenbereiche (1)

Betroffene Bundesgesetze (1)

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