Regelungsvorhaben
Novellierung des Diätassistentengesetzes von 1994
Angegeben von:
Verband der Diätassistenten - Deutscher Bundesverband e. V. (R000127)
am
24.06.2024
Beschreibung:
Ziele der Novellierung: Therapievorbehalt für ernährungstherapeutische Tätigkeiten durch Diätassistenten und klare Regelungen für Quereinsteiger aus vergleichbaren Studiengängen. Dies mindert Risiken für Patienten, verringert rechtliche Unsicherheiten bei Delegation und Verordnung und schafft Klarheit für Angehörige nicht reglementierter Studienabschlüsse, insbesondere beim Übergang von Prävention zur Therapie. Änderung der Berufsbezeichnung z.B. in Ernährungstherapeut. Grundständige, praxisorientierte hochschulische Ausbildung: Dies entspricht internationalen Standards, steigert die Attraktivität des Berufs durch bessere Aufstiegschancen, Zugang zum EU-weiten Arbeitsmarkt und fördert die Entwicklung der Forschungsgebiete Diätetik und Versorgung.
- Arbeitsmarkt [alle RV hierzu]
- Berufliche Bildung [alle RV hierzu]
- Gesundheitsversorgung [alle RV hierzu]
- Hochschulbildung [alle RV hierzu]
- Parlamentarisches Verfahren [alle RV hierzu]
- Wissenschaft, Forschung und Technologie [alle RV hierzu]