Regelungsvorhaben
Erhaltung des geltenden AGB-Rechts auch im B2B-Bereich als Mitglied der Verbändeinitiative Pro AGB-Recht
Angegeben von:
Centralvereinigung Deutscher Wirtschaftsverbände für Handelsvermittlung und Vertrieb (CDH) e.V. (R001888)
am
24.06.2024
Beschreibung:
Die Behauptung, die Erfolgschancen von „Commercial Courts“ hingen von einer weniger starren AGB-Kontrolle ab, ist weder schlüssig noch belegbar. Im Gegenteil: Von der Rechtssicherheit und
Verhandlungsklarheit des etablierten deutschen AGB-Rechts profitieren alle Geschäftspartner,
indem Risiken bei Vertragsverhandlungen überschaubar bleiben, Verlässlichkeit hinsichtlich
unwirksamer Vertragsklauseln gewährleistet wird, kosten- sowie zeitintensive
Rechtsberatungsleistungen im Rahmen bleiben und gleichzeitig Spielraum für individuelle
Abreden bleibt. Diese Faktoren machen das deutsche AGB-Recht attraktiv und zukunftssicher.
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Bundestags-Drucksachennummer:
BT-Drs. 20/11466 (Vorgang) [alle RV hierzu]
zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 20/8649 - Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des Justizstandortes Deutschland durch Einführung von Commercial Courts und der Gerichtssprache Englisch in der Zivilgerichtsbarkeit - (Justizstandort-Stärkungsgesetz)
- Handel und Dienstleistungen [alle RV hierzu]
- Kleine und mittlere Unternehmen [alle RV hierzu]
- Zivilrecht [alle RV hierzu]
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Adressatenkreis:
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Versendet am 01.03.2024 an:
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Bundestag
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Organe [alle SG dorthin]
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Adressatenkreis:
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Versendet am 13.05.2025 an:
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Bundestag
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin]
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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