Regelungsvorhaben

Gesetzliche Rahmenbedingungen der bundesweiten Handyaktionen

Angegeben von:
INKOTA-netzwerk e.V. (R002331) am 24.06.2024

Beschreibung:
INKOTA setzt sich für einen nachhaltigen und global gerechten Umgang mit metallischen Rohstoffen ein. Dafür koordiniert der Verein die Handyaktion Berlin-Brandenburg, unterstützt das regionale Sammeln von Alttelefonen mit dem Ziel, sie dem fachgerechten Recycling zuzuführen. Die Auslegung der Gefahrgutverordnung durch Transportdienstleister verhindert, dass die bundesweite Sammelquote der Altelektrogeräte eingehalten werden kann. INKOTA setzt sich für angepasste gesetzliche Rahmenbedigungen ein, welche den Versand von Alttelefonen im Rahmen der Handysammelaktionen vereinfachen.

Betroffene Interessenbereiche (5)

Betroffene Bundesgesetze (1)

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