Regelungsvorhaben

Erweiterung des Abstammungsrechts - nichtbinäre Eltern

Angegeben von:
MinaS (Menschen im nichtbinären und agender Spektrum) (R005997) am 24.06.2024

Beschreibung:
Im Abstammungsrecht muss allen Möglichkeiten der Elternschaft Rechnung getragen werden, beispielsweise auch zwei nichtbinäre Elternteile. Begriffe wie "Mutter" und "Vater" dürfen nicht erzwungen werden. Das bisherige Verfahren mit nachträglicher Adoption durch das zweite Elternteil muss durch ein unproblematisches Verfahren gleich nach der Geburt ersetzt werden bzw. an ein lebensgemeinschaftliches Verhältnis der Elternteile anknüpfen. Maßgeblich für Eintragungen in den jeweiligen Unterlagen bei den Elternteilen kann nicht deren geburtliche Geschlechtseintrag sein, sondern nur deren aktuelles Geschlecht.

Betroffene Interessenbereiche (6)

Betroffene Bundesgesetze (1)

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