Regelungsvorhaben

Ergänzung der Schutzkriterien sexuelle Orientierung und geschlechtliche Identität in Art. 3 Abs. 2 GG

Angegeben von:
MinaS (Menschen im nichtbinären und agender Spektrum) (R005997) am 24.06.2024

Beschreibung:
Art. 3 Abs. 3 GG soll um die Schutzkriterien "sexuelle Orientierung" bzw. "sexuelle Identität" und "geschlechtliche Identität" ergänzt werden. Ggf. muss auch in Art. 3 Abs. 2 klar gemacht werden, dass eine Gleichberechtigung für Menschen aller Geschlechter (bzw. auch ohne Geschlecht) gilt und eben nicht nur für "Männer und Frauen".

Betroffene Interessenbereiche (3)

Betroffene Bundesgesetze (1)

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