Regelungsvorhaben
Ergänzung der Schutzkriterien sexuelle Orientierung und geschlechtliche Identität in Art. 3 Abs. 2 GG
Angegeben von:
MinaS (Menschen im nichtbinären und agender Spektrum) (R005997)
am
24.06.2024
Beschreibung:
Art. 3 Abs. 3 GG soll um die Schutzkriterien "sexuelle Orientierung" bzw. "sexuelle Identität" und "geschlechtliche Identität" ergänzt werden. Ggf. muss auch in Art. 3 Abs. 2 klar gemacht werden, dass eine Gleichberechtigung für Menschen aller Geschlechter (bzw. auch ohne Geschlecht) gilt und eben nicht nur für "Männer und Frauen".
- Diversitätspolitik [alle RV hierzu]
- Geschlechterpolitik [alle RV hierzu]
- Menschenrechte [alle RV hierzu]