Regelungsvorhaben
Nachhaltigkeitsberichterstattung für Unternehmen mit Augenmaß
Angegeben von:
DER MITTELSTANDSVERBUND - ZGV e.V. (R001283)
am
24.06.2024
Beschreibung:
Die Umsetzung der CSRD in nationales Recht soll so erfolgen, dass weder der Mittelstand im Allgemeinen noch gewerbliche Verbundgruppen im Besonderen durch Pflichten zur Nachhaltigkeitsberichterstattung überfordert werden. Dabei müssen neue Berichtspflichten bestmöglich mit jenen im Rahmen der Lieferkettenregulierung gemäß LkSG abgestimmt und der damit verbundene Aufwand gering gehalten werden.
-
Referentenentwurf:
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (Vorgang) [alle RV hierzu] Datum der Veröffentlichung: 22.03.2024 Federführendes Ministerium: Bundesministerium der Justiz (BMJ) [alle RV hierzu]
- Allgemeine Energiepolitik [alle RV hierzu]
- Artenschutz/Biodiversität [alle RV hierzu]
- Erneuerbare Energien [alle RV hierzu]
- EU-Gesetzgebung [alle RV hierzu]
- Handel und Dienstleistungen [alle RV hierzu]
- Handwerk [alle RV hierzu]
- Kleine und mittlere Unternehmen [alle RV hierzu]
- Klimaschutz [alle RV hierzu]
- Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz [alle RV hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
Versendet am 19.04.2024 an:
-
Bundesregierung
-
Bundesministerium der Justiz (BMJ) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Adressatenkreis:
-
Versendet am 26.09.2024 an:
-
Bundestag
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
Bundesregierung
-
Bundesministerium der Justiz (BMJ) [alle SG dorthin]
-
-
-