Regelungsvorhaben
Ergänzung von § 6 EEG um eine Transparenzregelung
Angegeben von:
EnBW Energie Baden-Württemberg AG (R002297)
am
24.06.2024
Beschreibung:
Mit der von der En BW AG unterstützten Transparenzregelung werden die Gemeinden zur Veröffentlichung der nach § 6 EEG empfangenen Zahlungen in ihrem amtlichen Veröffentlichungsblatt und auf ihrer Internetseite angehalten. Damit kann die Akzeptanzwirkung wesentlich erhöht werden. Für die Bürgerinnen und Bürger wird verlässlich erkennbar, in welchem Gesamtumfang die Gemeinde von der Stromerzeugung aus Wind- und Solarenergie finanziell profitiert. Durch die Angabe des vorgesehenen Verwendungszwecks können die Bürgerinnen und Bürger zudem nachvollziehen, welche Vorteile sie konkret dadurch haben.
- Erneuerbare Energien [alle RV hierzu]
- Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben [alle RV hierzu]
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Adressatenkreis:
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Versendet am 12.05.2024 an:
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Bundestag
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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