Regelungsvorhaben

Aussetzung der Erstattungsfähigkeit der Behandlungsmethoden der besonderen Therapierichtungen

Angegeben von:
Bundesverband der Pharmaziestudierenden in Deutschland e. V. (R004269) am 23.06.2024

Beschreibung:
Die Erstattungsfähigkeit der Behandlungsmethoden der besonderen Therapierichtungen nach §2 Abs. 1 des SGB V soll ausgeschlossen und alle damit verbundenen Änderungen entsprechend umgesetzt werden.

Betroffene Interessenbereiche (2)

Betroffene Bundesgesetze (1)

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