Regelungsvorhaben
Aussetzung der Erstattungsfähigkeit der Behandlungsmethoden der besonderen Therapierichtungen
Angegeben von:
Bundesverband der Pharmaziestudierenden in Deutschland e. V. (R004269)
am
23.06.2024
Beschreibung:
Die Erstattungsfähigkeit der Behandlungsmethoden der besonderen Therapierichtungen nach §2 Abs. 1 des SGB V soll ausgeschlossen und alle damit verbundenen Änderungen entsprechend umgesetzt werden.
- Arzneimittel [alle RV hierzu]
- Gesundheitsversorgung [alle RV hierzu]