Regelungsvorhaben

Krankheitstage im Praktischen Jahr

Angegeben von:
Bundesverband der Pharmaziestudierenden in Deutschland e. V. (R004269) am 23.06.2024

Beschreibung:
Pharmazeut*innen im Praktikum sollen krankheitsbedingte Ausfallzeiten von bis zu zwei Wochen eingeräumt werden, ohne die Anerkennung des Praktischen Jahres zu gefährden.

Betroffene Interessenbereiche (2)

Betroffene Bundesgesetze (1)

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