Regelungsvorhaben
Keine Ausweitung des WHG auf landwirtschaftliche Bewässerung nach Verordnung (EU) 2020/741
Angegeben von:
Pfeifer & Langen GmbH & Co. KG (R002532)
am
21.06.2024
Beschreibung:
Das 3. Gesetz zur Änderung des Wasserhaushaltgesetzes beabsichtigt eine ergänzende Umsetzung der Verordnung (EU) 2020/741. Diese EU-Verordnung (VO) regelt den sparsamen Gebrauch und die Wiederverwendung von aufbereitetem kommunalem Abwasser für die landwirtschaftliche Bewässerung.
Die VO bietet den Mitgliedstaaten die Möglichkeit, unter bestimmten Bedingungen Flussgebiete oder Teile davon von der Zulassung der Wasserwiederverwendung auszunehmen und national zusätzliche Anforderungen an die Aufbereitung und Wiederverwendung von kommunalem Abwasser aufzustellen.
Die nationale Einbeziehung von vorgereinigten (nicht-kommunalen) Abwässern (über die EU-VO hinaus) gefährdet die Ziele, da wertvolles gereinigtes Wasser der Rübenverarbeitung nicht mehr nutzbar wäre.
- Land- und Forstwirtschaft [alle RV hierzu]
- Lebens- und Genussmittelindustrie [alle RV hierzu]
- Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz [alle RV hierzu]
- Sonstiges im Bereich "Landwirtschaft und Ernährung" [alle RV hierzu]