Regelungsvorhaben
Behebung der methodischen Mängel der Green Asset Ratio (GAR) und Absehen von Folgemaßnahmen
Angegeben von:
Commerzbank AG (R001772)
am
21.06.2024
Beschreibung:
Die GAR hat nur begrenzte Aussagekraft und eignet sich nicht als alleiniger Maßstab für den Vergleich der Nachhaltigkeitsperformance von Banken, da sie deren Nachhaltigkeitsprofile nur unzureichend abbildet. Perspektivisch sollten die methodischen Mängel der GAR behoben werden. Dies beinhaltet insbesondere die Angleichung von Zähler und Nenner durch Bereinigung des Nenners. Aufgrund der in der aktuellen Definition geringen Aussagekraft sollten darüber hinaus keine überzogenen Erwartungen an die GAR gestellt und keine Folgemaßnahmen (bspw. Kapitalanforderungen) an die Kennzahl gekoppelt werden.
- Bank- und Finanzwesen [alle RV hierzu]
- EU-Gesetzgebung [alle RV hierzu]
- Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz [alle RV hierzu]