Regelungsvorhaben

Beibehalt des Genehmigungsvorbehalts gemäß § 31 Abs. 6 SGB V

Angegeben von:
Jazz Pharmaceuticals Germany GmbH (R003003) am 21.06.2024

Beschreibung:
Gleichbehandlung aller nicht zugelassenen, nicht ausreichend evidenzbasierten Arzneimittel und klare Abgrenzung dieser Produkte - auch durch entsprechende Regeln für die Erstattung - zu zugelassenen, evidenzbasierten Arzneimitteln: Beibehalt des Genehmigungsvorbehalts gemäß § 31 Abs. 6 SGB V.

Betroffene Interessenbereiche (5)

Betroffene Bundesgesetze (1)

Nach oben blättern