Regelungsvorhaben

Nachfolgeregelung zur KredInstAufwV

Angegeben von:
Deutsche WertpapierService Bank AG (R004975) am 21.06.2024

Beschreibung:
Die dwpbank strebt die Schaffung einer neuen Verordnung über den Ersatz von Aufwendungen von Kreditinstituten nach § 67f AktG an, deren Regelungsbereich die tatsächlichen Aufwendungen möglichst genau widerspiegelt und dadurch Rechtssicherheit schafft.

Zu Regelungsentwurf

Betroffene Interessenbereiche (1)

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