Regelungsvorhaben
Chemikalienrecht - Forderung einer Abgrenzung vom Abfallrecht
Angegeben von:
bvse - Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung e.V. (R001334)
am
21.06.2024
Beschreibung:
Das Chemikalienrecht greift immer mehr in das Abfallrecht ein. Da das Chemikalienrecht dynamisch erweitert wird, beschränken die chemikalienrechtlichen Vorgaben (REACH, CLP) häufig das Recycling. Das Chemikalienrecht muss klar vom Abfallrecht abgegrenzt sein. Chemikalienrechtliche Vorgaben dürfen die Rückgewinnung von Rohstoffen nicht weiter verhindern.
- Kleine und mittlere Unternehmen [alle RV hierzu]
- Klimaschutz [alle RV hierzu]
- Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz [alle RV hierzu]