Regelungsvorhaben
Änderung Gesetz zur Anpassung des Batterierechts
Angegeben von:
bvse - Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung e.V. (R001334)
am
21.06.2024
Beschreibung:
Stärkung der ordnungsgemäßen Erfassung von Batterien und Akkumulatoren. Produktdesign an die Austauschbarkeit von Batterien knüpfen. Ausbau der verbraucherbezogenen Informationspflichten, insbesondere im Hinblick auf die Gefahren, die von falsch entsorgten Batterien und Akkus ausgehen können. Schaffung einer Pfandpflicht für bestimmte Produkte (z.B. Einweg E-Zigaretten, E-Bike-Akkus etc.). Märkte für Sekundärrohstoffe schaffen (Rezyklateinsatzquote).
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Referentenentwurf:
Referentenentwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Batterierechts an die Verordnung (EU) 2023/1542 (Vorgang) [alle RV hierzu] Datum der Veröffentlichung: 08.05.2024 Federführendes Ministerium: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) [alle RV hierzu]
- Kleine und mittlere Unternehmen [alle RV hierzu]
- Klimaschutz [alle RV hierzu]
- Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz [alle RV hierzu]
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Adressatenkreis:
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Versendet am 28.05.2024 an:
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Bundesregierung
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Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) [alle SG dorthin]
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