Regelungsvorhaben

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Dies ist eine historische Version des Regelungsvorhabens. Das Regelungsvorhaben wurde inzwischen aktualisiert.

Zum aktuellen Regelungsvorhaben

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Vermeidung der Nominierung von D4/D5/D6 für die Stockholm Konvention

Angegeben von:
Deutsche Bauchemie (R000871) am 21.06.2024

Beschreibung:
Die EU-Kommission plant die Siloxane D4/D5/D6 für die Stockholm Konvention über persistente organische Schadstoffe zu nominieren. Dabei handelt es sich um wichtige Monomere für die Herstellung von Polymeren für Silikone. In der EU fallen D4/D5/D6 bereits unter eine - auch von der DBC begrüßten - REACH-Beschränkung. Die DBC teilt aber die Sorge der Silikonhersteller, dass die Stockholm Konvention nicht geeignet ist, um diese EU-Beschränkung auf die internationale Ebene zu übertragen. Für die Nominierung ist ein Ratsbeschluss notwendig.

Betroffene Interessenbereiche (3)

Zu diesem RV abgegebene grundlegende Stellungnahmen/Gutachten (1)

  1. SG2406170114 (PDF - 1 Seite)

    Adressatenkreis:

    • Versendet am 01.03.2024 an:

      • Bundesregierung

        • Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]

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