Regelungsvorhaben
Beibehaltung/ max. zielgerichtete Überarbeitung der EU-REACH-Verordnung
Angegeben von:
Deutsche Bauchemie (R000871)
am
21.06.2024
Beschreibung:
Die EU verfügt über eines der weltweit umfassendsten Chemikalienregime. In den vergangenen Jahren wurden dennoch weitreichende Änderungen der REACH-Verordnung diskutiert, die erhebliche Auswirkungen auf die Chemieindustrie und nachgelagerte Anwender hätten haben können. Im Fokus standen insbesondere der Mixture Assessment Factor (MAF), der Generic Approach to Risk Management (GRA), das Essential-Use-Konzept sowie die Polymerregistrierung. Auch wenn die Europäische Kommission derzeit keine umfassende legislative Öffnung von REACH mehr vorsieht, werden weiterhin nicht-legislative Anpassungen geprüft. Die Deutsche Bauchemie verfolgt diese Entwicklungen (wie SDB-Digitalisierung) aufmerksam und bringt sich aktiv in die fachlichen Diskussionen ein.
- EU-Binnenmarkt [alle RV hierzu]
- EU-Gesetzgebung [alle RV hierzu]
- Industriepolitik [alle RV hierzu]
- Kleine und mittlere Unternehmen [alle RV hierzu]
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Adressatenkreis:
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Versendet am 01.03.2024 an:
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Bundesregierung
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Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (20. WP) [alle SG dorthin]
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Versendet am 01.03.2024 an:
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Bundesregierung
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Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin]
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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Adressatenkreis:
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Versendet am 24.02.2026 an:
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Bundesregierung
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Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin]
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Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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Adressatenkreis:
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Versendet am 24.02.2026 an:
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Bundesregierung
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Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin]
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Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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