Regelungsvorhaben

Hinweis

Dies ist eine historische Version des Regelungsvorhabens. Das Regelungsvorhaben wurde inzwischen aktualisiert.

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Neue EU-Bauproduktenverordnung (BauPVO) und Umsetzung mittels sekundärer EU-Rechtsetzung

Angegeben von:
Deutsche Bauchemie (R000871) am 21.06.2024

Beschreibung:
Umsetzungsschwierigkeiten der "alten" EU-BauPVO behinderten das Funktionieren des EU-Binnenmarktes. Die DBC brachte bei der BauPVO-Überarbeitung auf EU-Ebene (auch gegenüber dt. Vertretern) aktiv Vorschläge ein, wie insb. die harmonisierte Normung besser funktionieren könnte. Weitere Ziele: eine praxistaugliche Etablierung der künftig verpflichtenden Umweltindikatoren sowie eine möglichst effiziente und bürokratiearme Etablierung des Digitalen Produktpasses. Da die Anpassung des gesamten BauPVO-Acquis folgt und die Kommission (unter Mitgliedstaaten-Beteiligung) hier Durchführungsrechtsakte und deleg. Rechtsakte erlassen wird, wird die DBC diese Rechtsetzungsaktivitäten gemäß der genannten Ziele auch nach Abschluss des EU-Gesetzgebungsverfahrens im Herbst 2024 weiter begleiten.

Betroffene Interessenbereiche (7)

Zu diesem RV abgegebene grundlegende Stellungnahmen/Gutachten (1)

  1. SG2406170072 (PDF - 7 Seiten)

    Adressatenkreis:

    • Versendet am 01.03.2024 an:

      • Bundesregierung

        • Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]

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