Regelungsvorhaben

Steuerlicher Freibetrag bei Betriebsfeiern

Angegeben von:
Bundeskonferenz Veranstaltungswirtschaft (R002949) am 21.06.2024

Beschreibung:
Um eine effektive Signalwirkung auf die Wirtschaft zu haben, muss der Freibetrag für Betriebsveranstaltungen auf mindestens zweimal im Jahr auf je 300 Euro pro Person und Betriebsveranstaltung erhöht werden. Diese Summe ergibt sich aus der konservativen Kostenhochrechnung einer durchschnittlichen Betriebsfeier

Betroffene Interessenbereiche (3)

Betroffene Bundesgesetze (1)

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