Regelungsvorhaben
Steuerlicher Freibetrag bei Betriebsfeiern
Angegeben von:
Bundeskonferenz Veranstaltungswirtschaft (R002949)
am
21.06.2024
Beschreibung:
Um eine effektive Signalwirkung auf die Wirtschaft zu haben, muss der Freibetrag für Betriebsveranstaltungen auf mindestens zweimal im Jahr auf je 300 Euro pro Person und Betriebsveranstaltung erhöht werden. Diese Summe ergibt sich aus der konservativen Kostenhochrechnung einer durchschnittlichen Betriebsfeier
- Kleine und mittlere Unternehmen [alle RV hierzu]
- Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben [alle RV hierzu]
- Veranstaltungswirtschaft