Regelungsvorhaben

Novellierung der Ersatzbaustoffverordnung

Angegeben von:
Interessengemeinschaft der Aufbereiter und Verwerter von Müllverbrennungsschlacken (IGAM) (R000878) am 21.06.2024

Beschreibung:
Korrektur einzelner Fehler und redaktioneller Imperfektionen, so z.B. Anpassung von § 19 Abs. 8 und Anlage 2 EBV, damit eine Verwendung von Baustoffrecycling-Material auf kiesigem Untergrund nicht wie aktuell komplett ausgeschlossen wird. Weiterführende Überarbeitung der Ersatzbaustoffverordnung im Sinne der Praxistauglichkeit.

Betroffene Interessenbereiche (4)

Betroffene Bundesgesetze (1)

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