Regelungsvorhaben
Novellierung der Ersatzbaustoffverordnung
Angegeben von:
Interessengemeinschaft der Aufbereiter und Verwerter von Müllverbrennungsschlacken (IGAM) (R000878)
am
21.06.2024
Beschreibung:
Korrektur einzelner Fehler und redaktioneller Imperfektionen, so z.B. Anpassung von § 19 Abs. 8 und Anlage 2 EBV, damit eine Verwendung von Baustoffrecycling-Material auf kiesigem Untergrund nicht wie aktuell komplett ausgeschlossen wird. Weiterführende Überarbeitung der Ersatzbaustoffverordnung im Sinne der Praxistauglichkeit.
- Bauwesen und Bauwirtschaft [alle RV hierzu]
- Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz [alle RV hierzu]
- Straßenverkehr [alle RV hierzu]
- Verkehrsinfrastruktur [alle RV hierzu]