Regelungsvorhaben

Novellierung der Ersatzbaustoffverordnung

Angegeben von:
Bundesvereinigung Recycling-Baustoffe e.V. (BRB) (R000578) am 21.06.2024

Beschreibung:
Korrektur einzelner Fehler und redaktioneller Imperfektionen, so z.B. Anpassung von § 19 Abs. 8 und Anlage 2 EBV, damit eine Verwendung von Baustoffrecycling-Material auf kiesigem Untergrund nicht wie aktuell komplett ausgeschlossen wird. Weiterführende Überarbeitung der Ersatzbaustoffverordnung im Sinne der Praxistauglichkeit.

Betroffene Interessenbereiche (4)

Betroffene Bundesgesetze (1)

Zu diesem RV abgegebene grundlegende Stellungnahmen/Gutachten (1)

  1. SG2509180001 (PDF - 2 Seiten)

    Adressatenkreis:

    • Versendet am 13.08.2025 an:

      • Bundesregierung

        • Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]

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