Regelungsvorhaben

Änderung EU-RL 2014/31/EU (i.R. BEG IV): eBon ermöglichen, auch bei Wiegevorgang Obst und Gemüse

Angegeben von:
Lidl Dienstleistung GmbH & Co. KG (R001738) am 21.06.2024

Beschreibung:
Die Richtlinie 2014/31 EU (Anhang I Nr. 14 Absatz 4 Wort "ausgedruckt" ("printed")): verhindert, dass Kunden den Kassenbon in digitaler und nicht in ausgedruckter Form erhalten, wenn ein gewogener Artikel mit verkauft wurde. Anhang I Nr. 14 der Richtlinie sieht vor, dass „alle Angaben über sämtliche Vorgänge deutlich, unmissverständlich und übersichtlich auf einem Bon oder Etikett für den Kunden ausgedruckt werden“ müssen. Es sollte genügen, dass der Kunde einen digitalen Nachweis über den Wiegevorgang erhält, der analog zu einem ausgedruckten physischen Kassenbon sämtliche relevanten Informationen enthält.

Zu Regelungsentwurf

  1. Bundesrats-Drucksachennummer:
    BR-Drs. 129/24 (Vorgang) [alle RV hierzu]
    Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie (Viertes Bürokratieentlastungsgesetz) Zuständiges Ministerium: Bundesministerium der Justiz (BMJ) [alle RV hierzu]

    Zuvor:
    Referentenentwurf (BMJ): Viertes Gesetz zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie (Vorgang)
  2. Bundestags-Drucksachennummer:
    BT-Drs. 20/11306 (Vorgang) [alle RV hierzu]
    Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie - (Viertes Bürokratieentlastungsgesetz) Zuständiges Ministerium: Bundesministerium der Justiz (BMJ) [alle RV hierzu]

    Zuvor:
    Referentenentwurf (BMJ): Viertes Gesetz zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie (Vorgang)

Betroffene Interessenbereiche (3)

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