Regelungsvorhaben
Berücksichtigung von Markeninhabern als vertrauenswürdige Hinweisgeber im Rahmen des Digitale-Dienste-Gesetzes
Angegeben von:
HP Deutschland GmbH (R001180)
am
20.06.2024
Beschreibung:
Bekämpfung von illegalen Produkten auf Online-Plattformen; Berücksichtigung von Markeninhabern bei der Benennung von vertrauenswürdigen Hinweisgebern.
- Digitalisierung [alle RV hierzu]
- E-Commerce [alle RV hierzu]
- Handel und Dienstleistungen [alle RV hierzu]
- Urheberrecht [alle RV hierzu]
- Verbraucherschutz [alle RV hierzu]