Regelungsvorhaben

Berücksichtigung von Markeninhabern als vertrauenswürdige Hinweisgeber im Rahmen des Digitale-Dienste-Gesetzes

Angegeben von:
HP Deutschland GmbH (R001180) am 20.06.2024

Beschreibung:
Bekämpfung von illegalen Produkten auf Online-Plattformen; Berücksichtigung von Markeninhabern bei der Benennung von vertrauenswürdigen Hinweisgebern.

Betroffene Interessenbereiche (5)

Betroffene Bundesgesetze (1)

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