Regelungsvorhaben
Novellierung der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Fernwärme (AVBFernwärmeV)
Angegeben von:
EWE AG (R001058)
am
20.06.2024
Beschreibung:
1. Veröffentlichungspflichten praxisnah ausgestalten.
2. Leistungsreduzierungen nur unter technischen Leistungsgrenzen und langfristiger Investitionshorizonte ermöglichen.
3. Vorzeitige Vertragskündigungen oder Leistungsreduzierungen nur ohne Transformationspläne ermöglichen.
4. Wiederaufnahme des § 18 (2) in die AVBFernwärmeV oder ein Ausnahmenbestand für das Kleinanlagen-Contracting, die eine indirekte Messung über Erdgaszähler zulässt.
5. Die Möglichkeit einer Vertragslaufzeit von bis zu 10 Jahren sollte bestehen bleiben.
6. Das Verbot des § 24 Abs. 4 Satz 4 AVBFernwärmeV hinsichtlich der Preisänderungsklausel sollte wieder gestrichen werden.
7. Ein einseitiges Leistungsbestimmungsrecht sollte (wieder) ermöglicht werden.
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Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel:
Referentenentwurf zur Verordnung zur Änderung der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Fernwärme Datum des Referentenentwurfs: 25.07.2022 Federführendes Ministerium: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle RV hierzu]
- Allgemeine Energiepolitik [alle RV hierzu]
- Energienetze [alle RV hierzu]
- Erneuerbare Energien [alle RV hierzu]
- Sonstiges im Bereich "Energie" [alle RV hierzu]