Regelungsvorhaben

Hinweis

Dies ist eine historische Version des Regelungsvorhabens. Das Regelungsvorhaben wurde inzwischen aktualisiert.

Zum aktuellen Regelungsvorhaben

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Zum aktuellen Regelungsvorhaben

Novellierung der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Fernwärme (AVBFernwärmeV)

Angegeben von:
EWE AG (R001058) am 20.06.2024

Beschreibung:
1. Veröffentlichungspflichten praxisnah ausgestalten. 2. Leistungsreduzierungen nur unter technischen Leistungsgrenzen und langfristiger Investitionshorizonte ermöglichen. 3. Vorzeitige Vertragskündigungen oder Leistungsreduzierungen nur ohne Transformationspläne ermöglichen. 4. Wiederaufnahme des § 18 (2) in die AVBFernwärmeV oder ein Ausnahmenbestand für das Kleinanlagen-Contracting, die eine indirekte Messung über Erdgaszähler zulässt. 5. Die Möglichkeit einer Vertragslaufzeit von bis zu 10 Jahren sollte bestehen bleiben. 6. Das Verbot des § 24 Abs. 4 Satz 4 AVBFernwärmeV hinsichtlich der Preisänderungsklausel sollte wieder gestrichen werden. 7. Ein einseitiges Leistungsbestimmungsrecht sollte (wieder) ermöglicht werden.

Zu Regelungsentwurf

  1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel:
    Referentenentwurf zur Verordnung zur Änderung der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Fernwärme Datum des Referentenentwurfs: 25.07.2022 Federführendes Ministerium: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle RV hierzu]

Betroffene Interessenbereiche (4)

Betroffene Bundesgesetze (1)

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