Regelungsvorhaben
Erstattung von Medikamenten zur Behandlung der Adipositas
Angegeben von:
Deutsche Adipositas Allianz e.V. (R005765)
am
20.06.2024
Beschreibung:
§ 34 SGB V schließt Gruppen von Medikamenten von der Versorgung - also der Erstattung zu Lasten der GKV - aus.
Unter anderem betrifft dies "Arzneimittel [...] zur Abmagerung oder zur Zügelung des Appetits, zur Regulierung des Körpergewichts".
Eingeleitet wird diese Regelung mit "Von der Versorgung sind außerdem Arzneimittel ausgeschlossen, bei deren Anwendung eine Erhöhung der Lebensqualität im Vordergrund steht."
Adipositas ist eine Krankheit. Inzwischen gibt es wirksame und zugelassene Medikamente zur Behandlung der Adipositas. Da die GKV deren Erstattung mit Hinweis auf die vorgenannte Regelung ablehnt, muss klargestellt werden, dass bei der Behandlung der Adipositas um die Therapie einer Erkrankung handelt und diese entsprechend zu erstatten ist.
- Arzneimittel [alle RV hierzu]
- Gesundheitsversorgung [alle RV hierzu]
- Krankenversicherung [alle RV hierzu]
- Sonstiges im Bereich "Gesellschaftspolitik und soziale Gruppen" [alle RV hierzu]