Regelungsvorhaben

Hinweis

Dies ist eine historische Version des Regelungsvorhabens. Das Regelungsvorhaben wurde inzwischen aktualisiert.

Zum aktuellen Regelungsvorhaben

Hinweis

Dies ist eine historische Version des Regelungsvorhabens. Das Regelungsvorhaben wurde inzwischen aktualisiert.

Zum aktuellen Regelungsvorhaben

Bundesfernstraßenmautgesetz: Fachrichtung Garten- und Landschaftsbau als sog. Handwerkerausnahme aufnehmen

Angegeben von:
Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. (R000989) am 20.06.2024

Beschreibung:
Im Sinne einer Gleichbehandlung der einzelnen Branchen sollte in die Liste des Bundesamts für Logistik und Mobilität zu den handwerklichen Tätigkeiten im Sinne des ab 01. Juli 2024 geltenden § 1 Absatz 2 Satz 1 Nummer 10 Bundesfernstraßenmautgesetz die Fachrichtung Garten- und Landschaftsbau aufgenommen werden.

Betroffene Interessenbereiche (3)

Betroffene Bundesgesetze (1)

Zu diesem RV abgegebene grundlegende Stellungnahmen/Gutachten (1)

  1. SG2406200141 (PDF - 2 Seiten)

    Adressatenkreis:

    • Versendet am 23.04.2024 an:

      • Bundesregierung

Nach oben blättern