Regelungsvorhaben
Vormundschaftsrechtsreform und deren Konsequenz für die Praxis verbessern
Angegeben von:
Deutsche Gesellschaft für Systemische Therapie, Beratung und Familientherapie (DGSF) (R003598)
am
20.06.2024
Beschreibung:
Die Vormundschaftsrechtsreform, die am 1.1.2023 in Kraft trat, hat sich an Rechten und Schutz der Kinder orientiert. Parallel zur SGB VIII-Reform sollte die Subjektstellung (u.a. §§ 1788 BGB; 1790, 1795 BGB) sowie der Schutz der Kinder (§ 1788 Abs. 2 BGB, § 1803 BGB)
gestärkt und die Kooperation zwischen den Beteiligten an der Erziehung gefördert werden.
Spezifisch für das neue Vormundschaftsrecht ist die Stärkung der ehrenamtlichen Vormundschaft und eine bessere Balance zwischen den vier Typen der Vormundschaft (ehrenamtliche/berufliche/Vereins- und Amtsvormundschaft), die sichern soll, dass jedes Kind und jeder Jugendliche nach Möglichkeit eine: Vormund:in findet, die ihn einfühlsam, kompetent und bestmöglich begleitet (z.B. §§ 1776, 1779, 1781 BGB, § 53 SGB VIII).
- Kinder- und Jugendpolitik [alle RV hierzu]